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BETRIEBSVEREINBARUNGEN 2011

 

Hold, Kleinsorge, Müller
448 Seiten
ISBN: 978-3-937015-36-1
50 Euro

Eine Sammlung von Muster-Betriebsvereinbarungen mit Erläuterungen für Arbeitgeber und Betriebsräte.

"Die Betriebsvereinbarung – ein Zaubermittel?" betitelte Hold im Jahr 1995 einen Aufsatz in der Zeitschrift Arbeit und Arbeitsrecht (AuA 1995, Seite 376), mit dem er die Einsatzmöglichkeiten von Betriebsvereinbarungen und die damit erreichbaren Ziele untersuchte.

Betriebsvereinbarungen befassen sich nicht nur mit betrieblichen und organisatorischen Fragestellungen. In den letzten Jahren haben sie zunehmend Bedeutung auch für die Bewältigung wirtschaftlicher Schwierigkeiten erlangt. Auftragseinbrüche, Absatzrückgang, Überproduktion, hohe Personalkosten und Finanzierungsengpässe können Unternehmen in ernste wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen.

Der Unternehmer muss nach Lösungen suchen, um auch in solch schwierigen Zeiten die Existenz des Unternehmens zu sichern. Die Rationalisierung der Betriebsabläufe und die Einführung von Kurzarbeit können in vielen Fällen nicht mehr bzw. nicht ausreichend die gewünschte Entlastung bringen. Tiefgreifende Einschnitte in betriebliche Abläufe und die Reduzierung der Belegschaft treffen die Arbeitnehmer des Unternehmens unmittelbar. Es hat sich gezeigt, dass solche Maßnahmen nicht gegen, sondern nur mit der Belegschaft getroffen werden können. Hier spielt die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat eine entscheidende Rolle. Arbeitsrechtliche Gesetze und Tarifverträge bieten durch ihren abstrakt-generellen Regelungsinhalt oftmals keine zufriedenstellenden Lösungsansätze. Die Struktur der einzelnen Betriebe in den verschiedenen Branchen ist zu unterschiedlich, als dass betriebübergreifende Tarifverträge wirksam helfen könnten. Die Unternehmen und Betriebe benötigen "maßgeschneiderte, auf den einzelnen Betrieb ausgerichtete Lösungen". Hier bietet sich die Betriebsvereinbarung an. Die Betriebsvereinbarung kann auf die spezifischen Eigenarten und Probleme eines Unternehmens gezielt eingehen. Betriebsrat und Arbeitgeber stehen sich dabei als Verhandlungspartner gleichberechtigt gegenüber. Die Regelungsgegenstände einer solchen Vereinbarung sind vielfältig. Betriebsvereinbarungen sind nicht nur das richtige Instrument bei gegensätzlichen Interessenlagen von Arbeitgeber und Betriebsrat. Sie sind vielmehr auch geeignet, durch Aufzeigen klarer Regelungen und wünschenswerter Verhaltensweisen im Umgang miteinander für ein gutes Betriebsklima zu sorgen. Ein gutes Betriebsklima kommt beiden Seiten zu Gute. Es führt zur Steigerung von Motivation und Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen; dies wiederum steigert die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Insgesamt gesehen ist die Betriebsvereinbarung zwar kein Zaubermittel, aber doch ein geeignetes Instrument, über die Regelung der betrieblichen Ordnung hinaus die betrieblichen Abläufe zu optimieren. Außerdem kann sie helfen, die wirtschaftliche Lage in den Unternehmen und Betrieben im Einzelfall spürbar und dauerhaft zu verbessern.


Ein kleiner Auszug aus den behandelten Problemfeldern:

  • Anwesenheitserfassung
  • Beschäftigungssicherung durch Arbeitszeitabsenkung ohne Lohnausgleich, jedoch mit Sonderzahlungsumschichtung
  • Menschengerechte Gestaltung der Arbeit
  • Rauchverbot / Nichtraucherschutz
  • Bekämpfung von Mobbing
  • Private Nutzung des Dienst-PCs / Spielverbot

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